Darf der Bauunternehmer Abzüge verlangen, weil ein Mangel erst spät auffällt? Ein Fahrsilo-Fall gibt eine klare Antwort.
BGH ordnet Bauinsolvenz neu: Vergütung trotz Mängeln – ohne Abnahme, aber mit strenger insolvenzrechtlicher Logik.
KI in Gutachten verändert Haftung und Standards – sie darf helfen, doch Auswahl, Kontrolle und Verantwortung bleiben beim Sachverständigen.
Künstliche Intelligenz verändert Anwaltschaft, Ausbildung und Gutachten – zwischen Effizienzgewinn, Berufsrecht und neuer Verantwortung.
BGH zieht die Grenze: Architekt:innen dürfen Recht mitdenken, aber nicht gestalten – Vertragsklauseln gehören ins Anwaltsmandat.
VK Bund bestätigt: kostenpflichtige DIN-Normen sind vergaberechtskonform – Wissen wird zur Eintrittskarte für Planung und Angebot.
OLG Celle schärft § 650d BGB: Nachträge im Eilverfahren nur bei sauberem Anordnungsverfahren – Zeit wird zum zentralen Risikofaktor.
KG verknüpft „vollständige Fertigstellung“ mit Abnahmereife – und verschiebt die Abwehr der Schlussrate in die Mängeleinrede.
BGH macht die Bauhandwerkersicherung zum Liquiditätsturbo – mit direktem Zahlungszugriff, aber verschobenen Risiken.
OLG Hamm sortiert das Baugrundrisiko neu – und zeigt, wann Mehrkosten im Tiefbau Unternehmerrisiko bleiben.